Jugendschutzgesetz – Kennzeichnungspflicht von Websites

Auf heise.de lese ich gerade, dass ab Januar 2011 jede Website dem neuen Jugendschutzgesetz angepasst werden muss, sofern die letzten Länderparlamente dafür abgestimmt haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es ganz danach aus.

Die Novellierung des Jugendmediendienstestaatsvertrags (JMStV) sieht vor, dass ab 2011 jeder Anbieter seine Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen muss.
[…]
Egal ob es sich um ein kleines Blog oder eine große Konzern-Site handelt: Jeder Anbieter im Web wird sich aller Voraussicht nach mit der neuen Regelung beschäftigen müssen, denn der JMStV sieht Bußgelder für Verstöße vor. Zumindest kommerziellen Betreibern droht außerdem Ungemach aus Richtung des Mitbewerbs: Wer ab Januar 2011 nicht kennzeichnet oder den Zugang beschränkt, kann von der Konkurrenz eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs erhalten.
[…]
Bis Mitte Dezember werden die letzten fehlenden Länderparlamente ab- und höchstwahrscheinlich zugestimmt haben.

heise.de

Nur, damit ihr Bescheid wisst, was evtl. auf euch zukommt, falls ihr es nicht bereits mitbekommen habt.

Website-Abnahmer ist meiner Meinung nach ein Beruf mit Zukunft. Das Gesetz kann man gar nicht flächendeckend in Deutschland einhalten, es sei denn, viele Internetseiten machen zu oder betreiben einen immensen Aufwand …

Update:

Die ganzen Angaben im Internet sind jedoch mit Vorsicht zu genießen und sollte noch nicht zu ernst genommen werden, meiner Meinung nach. Da gibt es so viele gegensätzliche Meinungen. Ich habe oben nur die genannt, die besonders häufig anzutreffen ist.

Blogger können leidlich gelassen bleiben

Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Auswirkungen auf Blogs irren

Update [21.12.2010]:

Wir können aufatmen. Der Landtag in NRW hat einstimmig dagegen gestimmt:

Jugendmedienschutz-Novellierung endgültig gescheitert


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